Pestizide werden in der Landwirtschaft eingesetzt, um sogenannte Unkräuter und Schädlinge oder Pilzbefall zu bekämpfen 

In Deutschland sind über 1000 Präparate mit ca. 270 Wirkstoffen zugelassen. Eines davon ist Glyphosat. Es wird seit den 1970er Jahren eingesetzt und ist eines der weltweit am häufigsten verwendeten Herbizide. 

Glyphosat kann über die Haut, die Lunge, durch das Trinkwasser und durch die Nahrung in den Körper gelangen. Insbesondere Personen, die in der Landwirtschaft arbeiten, sind exponiert.

Glyphosat erreicht immer wieder mediale Präsenz. Die IARC (International Agency for Research on Cancer) hat Glyphosat 2015 in die Kategorie „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2A) eingestuft. Glyphosat wird insbesondere mit dem Auftreten von Non-Hodgkin-Lymphomen und Leukämien in Verbindung gebracht. Es gibt Hinweise, dass Glyphosat Östrogen-Rezeptoren moduliert und zu Veränderungen des Mikrobioms führt. Die klinischen Auswirkungen dieser Effekte sind noch unklar, Studien liefern teilweise widersprüchliche Ergebnisse.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority - EFSA) befand, dass die vorliegenden Daten keine ausreichende Evidenz zeigen, um mutagene oder karzinogene Effekte von Glyphosat zu beweisen. Die Europäische Kommission erneuerte die Genehmigung für Glyphosat bis 2033.

In den letzten Jahren wurden weitere Studien publiziert. Eine Veröffentlichung aus 2024 zeigte eine Zunahme von neuroinflammatorischen Prozessen und eine Akkumulation von Amyloid-β sowie hyperphosphoryliertem Tau im Gehirn von Mäusen, ähnlich den Befunden bei Menschen mit Demenz und Morbus Alzheimer. Die gravierenden Veränderungen im Gehirn zeigten sich bei den Mäusen auch noch sechs Monate nach der Exposition. In jedem Fall sind diese Ergebnisse wichtige Grundlage für die notwendige weitere Forschung. Hier ist an erster Stelle die Relevanz der Ergebnisse für Menschen weiter zu prüfen.

Für Glyphosat gelten in der EU gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Limits - MRLs). Diese sollen so definiert sein, dass selbst bei lebenslanger Aufnahme die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake - ADI) nicht überschritten wird. Lebensmittel, die über diesen Grenzwerten liegen, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.

Messungen zeigen, dass Rückstände von Glyphosat besonders in Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten zu finden sind. Auch in Honig und Bier wurde Glyphosat nachgewiesen. Die Herkunft der Lebensmittel und die Anbaumethoden spielen dabei eine bedeutende Rolle. In Deutschland liegen nach Angaben der zuständigen Behörden die für Glyphosat ermittelten Werte in Lebensmitteln überwiegend unterhalb der zulässigen Rückstandshöchstgehalte (MRLs). Laut einer Pressemitteilung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lag bei Lebensmitteln aus Deutschland die Quote der Proben mit Grenzwertüberschreitungen bei etwa 1,3%. Anders sieht es bei importieren Nahrungsmitteln aus. Hier lag die Quote der Grenzüberschreitungen bei Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern bei 9,8%. 

In Deutschland regelt eine Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung den Einsatz von Glyphosat. So ist ein Einsatz direkt vor der Ernte zum Abtrocknen der Pflanzen, sog. Sikkation, nicht erlaubt. Dennoch – laut einer Übersicht von 2024 werden jährlich weltweit ungefähr 600 000 – 750 000 Tonnen Glyphosat eingesetzt. Durch den globalen Handel gelangen Rückstände auf unsere Teller. Auch Rückstände von Pestiziden, die in Deutschland und der EU nicht zugelassen sind, finden so den Weg in die EU.

Und Substanzen wie Glyphosat wirken zudem auf Bodenorganismen, Wasserökosysteme und somit auf die Artenvielfalt. Diese Effekte können indirekt auch die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse beeinflussen. Außerdem wird diskutiert, wie sich Langzeitkontaminationen von Böden auf die zukünftige Lebensmittelsicherheit auswirken.

Die politische Debatte zum Einsatz von Glyphosat ist weiterhin geprägt von unterschiedlichen Bewertungen der Studienlage.
Nachdenklich macht, dass es in den USA, Kanada und Australien laut dem Bayer Geschäftsbericht 2023 etwa 167.000 Glyphosat-Schadensersatzforderungen gegeben hat. Die Kläger sahen einen Zusammenhang ihrer Krebserkrankungen (u. a. Non-Hodgkin-Lymphom, Multiples Myelom) zu der Exposition mit Glyphosat. Sie warfen dem Hersteller vor, dass Warnhinweise gefehlt und Monsanto/Bayer von dem Risiko gewusst habe. Der Konzern vertrat stets die Meinung, dass wissenschaftliche Studien und die zuständigen Aufsichtsbehörden bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kein erhöhtes Krebsrisiko durch Glyphosat festgestellt haben. 

Die Verfahren wurden unterschiedlich entschieden. Teilweise wurde Bayer zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt, teilweise wurden die Klagen abgewiesen oder es kam es zu Vergleichszahlungen. Bayer hat für gerichtliche Klagen und Vergleiche im Zusammenhang mit Glyphosat ca. 10 bis 11 Milliarden US-Dollar bezahlt. Im Bayer-Geschäftsbericht von 2023 wird eine Rückstellung („Provision“) für Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten von 6,3 Milliarden US-Dollar ausgewiesen.

Der Einsatz von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden wird allerdings auch mit Morbus Parkinson in Zusammenhang gebracht. Seit 2012 ist die Krankheit in Frankreich als Berufskrankheit etwa bei Landwirten anerkannt, wenn eine entsprechend definierte Exposition mit diesen Substanzen vorausgegangen ist. 

In Deutschland hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) nach Auswertung wissenschaftlicher Studien den Zusammenhang zwischen Pestizid-Exposition und Parkinson stark genug eingeschätzt, um die Anerkennung von „Parkinson durch Pestizide“ als neue Berufskrankheit zu empfehlen (1).  

Ob die Hersteller die Beschreibung der „Unschädlichkeit von Pflanzenschutzmitteln bei bestimmungsgemäßem Gebrauch“ zukünftig aufrechterhalten können, bleibt weiterhin zu hinterfragen. Weitere Forschung zu den kurzfristigen und vor allem zu den Langzeiteffekten auf die Gesundheit von Menschen von als „akzeptabel“ eingestuften täglichen Aufnahmemenge (ADI) sowie zu den Auswirkungen auf die Umwelt, also auf Böden, Gewässer und die Vielfalt der Tiere und Pflanzen ist wesentlich und notwendig. 

Fußnoten

Quellenangaben